Allgemeine Hygieneregeln für den Verein:


• Wir weisen unsere Mitglieder und Gäste auf die Einhaltung des
Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen im In- und Outdoor
Bereich hin. Falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt
eine Maskenpflicht.
• Mitgliedern und Gästen die Krankheitssymptome aufweisen, wird das
Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Trainingsbetrieb
untersagt.
• Bei Fußballspielen werden die Zuschauer gebeten sich mit entsprechenden
Abstand um den Platz verteilt aufzuhalten.
• Körperkontakt außerhalb der Trainingszeit (Begrüßung, Verabschiedung
etc.) ist zu unterlassen.
• Mitglieder werden regelmäßig durch die Abteilungsverantwortlichen
darauf hingewiesen sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu
desinfizieren.
• Hochfrequentierte Kontaktflächen (wie Türgriffe) werden regelmäßig
gereinigt und desinfiziert
• Desinfektionsmittel werden den Abteilungen zur Verfügung gestellt.
• Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Personenkreis.
Die Teilnehmerdaten werden dokumentiert.
• Unsere Indoor Sportanlagen werden alle 60 min gelüftet um eine
ausreichende Frischluft Zufuhr zu gewährleisten.
• Sportgeräte werden von den Sportlern selbständig gereinigt und
desinfiziert
• Geräteräume werden nur einzeln zur Geräteentnahme und -rückgabe
betreten, sollte mehr als eine Person notwendig sein, besteht
Maskenpflicht.
• In den Umkleideräumen dürfen sich gleichzeitig nur so viele Personen
aufhalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
• In den Duschen dürfen sich gleichzeitig max. 2 Personen aufhalten.
• Auf ausreichende Lüftung der Duschen/Umkleideräume ist zu achten.
• Die Räumlichkeiten werden nach Benutzung gereinigt und desinfiziert.

Die Vorstandschaft des SV Hirten
Harald Grzesch – Max Haider – Simon Kurz